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Unter einer Urnenbestattung verstehen wir die Beisetzung der Asche einer verstorbenen Person in einer Urne. Da hierzu vor der Urnenbeisetzung die Kremierung des Verstorbenen erfolgt, bezeichnen wir die Urnenbestattung auch als Feuerbestattung.
Die Urnenbestattung findet bei uns in Berlin ungefähr drei bis vier Wochen nach dem Eintritt des Todes statt. Über den genauen Zeitpunkt entscheiden verschiedene Faktoren wie die benötigte Dauer für das Ausstellen des Bestattungsscheins, der Termin der Einäscherung im Krematorium und die freien Termine an den möglichen Beisetzungstagen des Friedhofs.
Äußerst selten wird die Trauerfeier am Sarg vor der Überführung ins Krematorium durchgeführt. In den meisten Fällen wird die Trauerfeier bei einer Urnenbestattung erst an der Urne am Tag der Beisetzung abgehalten. Zu diesem Ereignis steht die Urne, mit Blumen geschmückt in der Friedhofskapelle.
Ist der Tag der Trauerfeier und der Urnenbestattung gekommen, sind die nahen Angehörigen bereits dreißig Minuten vor dem Beginn der Feierlichkeiten auf dem Friedhof. So finden die Trauergäste bei ihrem Eintreffen einen Ansprechpartner vor und können schon vorab kondolieren.
Auch ein Mitarbeiter aus unserem Hause steht den nahen Angehörigen auf dem Friedhof zur Seite. Er arrangiert für sie die mitgebrachten Blumengebinde und Kränze um die Urne und hilft ihnen bei Fragen und Wünschen.
Am Tag der Feierlichkeit spricht entweder ein Pfarrer und ein Organist musiziert auf der Orgel oder ein weltlicher Redner führt durch die Feier und die begleitende Musik wird von einer CD abgespielt.
Zum Ende der Trauerfeier erscheint ein Urnenträger und trägt die Urne aus der Friedhofskapelle hinaus. Die Trauergesellschaft verlässt nun ebenfalls die Kapelle und folgt der Urne zur Grabstelle.
Nun wird die Urne in die Grabstelle gesenkt. Danach verabschieden sich die Trauergäste vom Verstorbenen mit dem Nachwerfen von Sand, Blütenblättern oder beidem auf die Urne.
Welche Urnenbeisetzungen sind auf dem Friedhof möglich?
Die anonyme oder halbanonyme Urnenbestattung ist auf einigen Friedhöfen möglich. In diesem Fall wird die Urne mit der Asche der verstorbenen Person ganz ohne Namensnennung oder nur mit einfacher Namensnennung beigesetzt. Eine Grabpflege ist nicht notwendig, da der Träger des Friedhofes diese übernimmt. Eine solche anonyme oder halb-anonyme Grabstelle besteht 20 Jahre und kann nicht verlängert werden.
Eine Grabstelle in einer Urnenruhegemeinschaft bietet für die Beisetzung der Urne eine bepflanzte Grabstelle auf einem gärtnerisch gestalteten Urnenfeld an. Durch die Friedhofstreuhand erfolgt eine Anbringung des Namens mit Geburts- und Sterbedatum. Die Grabpflege erfolgt durch die Gärtnerei und muss bei der Treuhand bezahlt werden. Auch diese Grabstelle besteht 20 Jahre und kann nicht verlängert werden.
Bei einer Urnenbeisetzung auf einer Urnenreihenstelle werden die Plätze der Reihe nach vergeben. Hier kann das Grab selbstständig gestaltet werden, allerdings liegt auch die Verantwortung für die Grabpflege bei den Angehörigen. Die Aufstellung eines kleinen Steines oder einer Liegeplatte ist möglich. Die Grabstelle in einer Urnenreihe besteht 20 Jahre und wird nicht verlängert.
Besteht der Wunsch, eine Grabstelle für die Beisetzung einer Urne selbst auszuwählen und dort zukünftig weitere Urnen beizusetzen, ist eine Urnenwahlstelle das Richtige. Eine solche Wahlstelle bietet meist genug Platz für zwei bis vier Urnen. Nach der Erstlaufzeit von zwanzig Jahren kann diese Grabstelle so lange wie gewünscht verlängert werden. Die Bepflanzung und Pflege der Grabstelle obliegt den Angehörigen, die selbstverständlich damit auch eine Gärtnerei beauftragen können.
Bei der Urnenbestattung in einem Urnenstelengrab können bis zu zwei Urnen in einem Fach beigesetzt werden. Das Urnenfach wird nach der Urnenbestattung mit einer Steinplatte verschlossen, die mit Namen, Geburts- und Sterbedatum beschriftet ist. Auch diese Grabstelle in einer Urnenstele kann nach Ablauf der Bestandszeit von 20 Jahren so lange wie gewünscht verlängert werden.
Eine ähnliche Art der Urnenbestattung ist die Beisetzung einer Urne in einer Urnenwand. In der Urnenwand befinden sich Fächer, die ebenfalls für zwei Urnen Platz bieten und die nach der erfolgten Urnenbestattung mit einer Namensplatte verschlossen werden. Die Grabstelle in einer Urnenwand besteht zwanzig Jahre und kann danach weiter verlängert werden.
Auch im Kolumbarium wird die Urne in einem, mit Namensplatte verschlossenen Urnenfach beigesetzt. Die Besonderheit der Grabfächer eines Kolumbariums ist deren Lage in einem Gebäude auf dem Friedhofsareal. Diese Urnenfächer befinden sich also nicht unter freiem Himmel. Auch eine solche Grabstelle im Kolumbarium hat für zwanzig Jahre Bestand und lässt sich danach weiter verlängern.
Bestattungen - Schlagworte: Beisetzung, Trauerfeier, Urnenbestattung
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