Erdbestattung
Die Erdbestattung ist die klassische und war früher die weit verbreitete
Form der Bestattung. Bei dieser Art der Bestattung wird der Verstorbene auf
einen Friedhof überführt und in einem Erdgrab beigesetzt. Grundsätzlich kann
zwischen drei verschieden Arten der Erdbestattung unterschieden werden:
Wahlgrab
Beim Wahlgrab steht Ihnen die freie Wahl eines Grabplatzes zur Verfügung. Allerdings ist die jeweilige Friedhofssatzung letztendlich dafür ausschlaggebend, welche Größe das Grab haben darf. Nach Ablauf der Mindestruhepflicht kann das Nutzungsrecht für das Grab auf unbefristete Zeit verlängert werden. Dabei ist es auch möglich die Nutzungsrechte mehrer Gräberplätze, die nebeneinander liegen, zu erwerben. Diese Variante wird häufig von Familien gewählt und ist deswegen auch als Familiengrab bekannt.
Reihengrab
Beim Reihengrab steht es Ihnen nicht offen einen beliebigen Platz auf dem
Friedhof auszusuchen. Die Nutzungsrechte werden vom jeweiligen Friedhof der
Reihe nach vergeben.
Die Möglichkeit, das Nutzungsrecht für die Grabstellen, nach Ablauf der
Mindestruhefrist, zu verlängern, besteht grundsätzlich nicht. Es steht Ihnen
frei, das Grab innerhalb der Bestimmungen der jeweiligen Friedhofsordnung,
den eigenen Vorstellungen nach zu gestalten.
Anonymes Grab
Beim anonymen Grab ist die Beisetzungszeremonie genauso wie beim Wahl oder
Reihengrab. Im Unterschied zu anderen Erdbestattungsformen wird die
Grabstelle anschließend mit Rasen bepflanzt. Eine eigenständige
Grabgestaltung ist nicht zulässig. Auch das Aufstellen eines Grabsteins ist
nicht gestattet. Außerdem ist diese Art der Bestattung nicht an allen
Friedhöfen möglich.
Feier eines Requiems
Die Beisetzung kann in zeitlichem Zusammenhang mit einer Trauerfeier
stattfinden. Wenn die Feier eines Requiems am Sarg gewünscht wird und der
gewählte Friedhof nicht die erforderlichen Bedingungen dafür erfüllt, dann
sind wir bereit, mit Einverständnis des zuständigen Gemeindepfarrers, den
Sarg in die Heimatkirche des Verstorbenen zu überführen, um dort das Requiem
zu feiern. Wir würden in diesem Falle nur die Kosten für die notwendigen
Träger berechnen. Die Kosten für die zusätzlich notwenige Überführungsfahrt
übernehmen wir für Sie, wenn sich diese Kirche innerhalb Berlins befindet.
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