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Andacht - Bestattungen
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Die Sozialbestattung für 0,00 € inkl. MwSt. ist für Menschen mit geringem Einkommen vorgesehen, die bestattungspflichtig für einen Familienangehörigen sind. Zum Beispiel Geringverdiener, Arbeitslose, Erwerbsunfähige oder Rentner. Für den Anspruch der Sozialbestattung nach § 74 SGB XII müssen die Kosten der Bestattung für den Antragssteller nicht zumutbar sein. Der Antragssteller muss außerdem bestattungspflichtig sein.
Unsere Sozialbestattung ist eine einfache, aber würdevolle Sargbestattung mit Trauerfeier und der Anwesenheit von Trauergästen. Diese Leistungen gehören bei uns zur Erdbestattung als Sozialbestattung:
Für die Durchführung einer Erdbestattung als Sozialbestattung muss eine Kostenübernahmeerklärung des zuständigen Sozialamts bei uns vorgelegt werden. Gern kann das auch nach dem ersten Gespräch erfolgen.
Für die Sozialbestattung ab 0€ muss die bestattungspflichtige Familienangehörige beim Sozialamt einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen. Die Kostenübernahmeerklärung stellt das Sozialamt aus, welches bislang die Sozialhilfe für die verstorbene Person gezahlt hat. Hat die verstorbene Person keine Sozialhilfe bezogen, ist das Sozialamt zuständig, in dessen Berliner Bezirk die Person verstorben ist. Den Antrag kann nur stellen, wer bestattungspflichtig ist!
Gut zu wissen: Wer Leistungen wie Sozialhilfe bezieht bzw. beantragen muss, kann trotzdem Geld für eine individuelle Bestattung nach den eigenen Vorstellungen zweckgebunden zurücklegen. Vorsorgegeld für die eigene Bestattung zählt zum Schonvermögen und muss nicht für den Anspruch auf Sozialhilfe für den Lebensunterhalt aufgebraucht werden!
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