Bestattungen in Berlin Steglitz
Nachfolgend wollen wir euch einige Friedhöfe aus Berlin Steglitz vorstellen.
Friedhof Steglitz
Der Friedhof Steglitz befindet sich in der Bergstraße des gleichnamigen Berliner Bezirks Steglitz-Zehlendorf. Er wurde im Jahr 1874 angelegt und ein Jahr später eröffnet. Rund 30 Jahre darauf erhielt er dann eine eigene Friedhofskapelle, die jedoch im Rahmen der Kriegswirren zerstört und später nur in einer vereinfachten Form wiedererrichtet wurde. Neben der Kapelle befindet sich auf dem Gelände des Friedhofs Steglitz, dieses ist etwa 270.000 Quadratmeter groß, ein Wasserturm, der im Jahr 1919 nach den architektonischen Vorlagen von Heinrich Müller erbaut wurde.Im Laufe der Jahre wurde das Gelände des Friedhofs Steglitz mehrmals vergrößert, ein Teilbereich des zum Friedhof gehörenden Areals wurde jedoch nie für die Beisetzung benutzt. Aus diesem Grund wurde dieses Stück Fläche im Jahr 2007 ausgegliedert und in einen Haustierfriedhof umgewandelt. Im Zuge dieser Nutzungsänderung erhielt dieser Teilbereich natürlich auch einen separaten Zugang.
Parkfriedhof Lichterfelde
Der Parkfriedhof Lichterfelde, er umfasst eine Fläche von rund 200.000 Quadratmetern, ist ein städtischer Friedhof im Berliner Bezirk Steglitz-Zehlendorf. Er befindet sich in Lichterfelde-West und liegt direkt zwischen dem Platz des 4. Juli und dem Thuner Platz. Von Beginn an sollte der Parkfriedhof Lichterfelde, der grundsätzlich wegen des notwendigen Bedarfs angelegt wurde, durch seine Gestaltung überzeugen.Aus diesem Grund wurden mehrere Gartenarchitekten dazu aufgefordert, einen Entwurf für diesen Friedhof zu erstellen. Aus den insgesamt 5 eingereichten Vorschlägen wurde im Jahr 1908 dem Entwurf von Friedrich Bauer zugestimmt. Nach Zustimmung wurde unverzüglich mit dem Bau des Parkfriedhofs begonnen. Nach einer Bauzeit von rund 3 Jahren war die Friedhofsanlage fertiggestellt, sodass am 17.05.1911 die erste Beisetzung stattfinden konnte.
Die hier vorgestellte Liste von Friedhöfen zur Bestattung in Berlin Steglitz erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.




